Jährlich lobt die GWK zwei Förderpreise im Bereich
Bildende Kunst aus. 2012 ist jeder Preis mit 10.000 Euro und
einer Ausstellung in den Flottmann-Hallen in Herne (18.11.2012
- 10.01.2013) dotiert. Von dem Preisgeld werden je 4.000 Euro
ausgezahlt, je 6.000 Euro müssen für einen Einzelkatalog
verwendet werden. Der Katalog erscheint in der Herausgeberschaft
der GWK im Verlag Kettler, Bönen (Druck und Publikationen;
www.druckverlag-kettler.com).
Der Katalog muss zwei Monate nach Ausstellungsende produziert
sein, sonst verfallen die Mittel.
Voraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Westfalen-Lippe geboren
sein, dort seit mindestens zwei Jahren leben oder aber ihren
Hochschulabschluss in der Region erworben haben. Sie sollten
nicht älter als 35 Jahre sein, einen Hochschulabschluss
haben oder an einer Hochschule studieren.
Bewerbung
Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
GWK, Fürstenbergstr. 14, 48147 Münster, Stichwort
„GWK-Förderpreis Kunst“
Ihrem formlosen Anschreiben fügen Sie bei:
• eine Mappe im Format DIN A4 bzw. einen Einzelkatalog
mit Abbildungen von höchsten 20 Arbeiten der letzten zwei
Jahre. Bitte schicken Sie keine Einzelkataloge und keine Pressekritiken!
• Ihren Lebenslauf
• nur bei Videoarbeiten: DVD, CD-Rom (Format angeben)
und ausgewählte Stills, die für Ihre Arbeiten exemplarisch
sind.
Wir akzeptieren keine Dokumentationen von Papier- und Leinwandarbeiten
oder Installationen auf DVD oder CD.
Wir senden Ihnen Ihre Mappe nach dem Auswahlverfahren zurück.
Das kann mehrere Wochen dauern. Für Verlust oder Beschädigung
der Mappe oder bei Unzustellbarkeit übernehmen wir keine
Haftung.
Bitte geben Sie unbedingt auf allen eingesandten Materialien
Ihren Namen und die aktuelle Adresse an! Sollte Ihre Adresse
sich während der Zeit, da Ihre Bewerbung bei uns liegt,
ändern, teilen Sie uns bitte unverzüglich Ihre neue
Adresse mit.
Jury
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Fachjury.
Preisverleihung
Alle Förderpreise werden am 17. November 2012 in den Flottmann-Hallen
in Herne verliehen. Die Preisträger sind verpflichtet,
an der Preisverleihung teilzunehmen.
Rechtsweg
Die Zulassung zum Wettbewerb erfolgt durch die GWK, es besteht
kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Mit Ihrer Bewerbung erkennen
Sie die Verleihungsbedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss: Samstag, 12. Mai 2012 (Poststempel)
Westfalen-Lippe
Westfalen-Lippe besteht aus den Regierungsbezirken Arnsberg,
Detmold und Münster. Das sind die Kreise: Borken, Coesfeld,
Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke,
Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest,
Steinfurt, Unna, Warendorf, der Hochsauerland-, Ennepe-Ruhr-
und der Märkische Kreis. Außerdem gehören diese
kreisfreien Städte dazu: Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund,
Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Münster.